Jedipedia:Lizenzverletzung/Archiv2
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Lizenzverletzung |
Lizenz- und Rechtsprobleme Jedipedia.net[Bearbeiten]
Hallo.
Nachdem hier einige wohl doch etwas überstürzt einen "Neuanfang" unter eigenen, persönlichen und nicht unbedingt gemeinschaftlichen Vorzeichen begangen haben, komme ich zu dem Entschluss, dass es zahlreiche fundamentale Rechtsprobleme geben könnte! Um es möglichst kurz zu machen, da die Aufzählung lang genug ist, fang ich gleich an.
Einleitend sei zu sagen, die Jedipedia insgesamt ist ein Wettbewerber auf dem Markt. Ich versuche meine Darstellung nur auf das Deutsche Recht zu beziehen, obwohl das ebenfalls geltende EU-Recht hier auch wirken würde, um es einfacher zu halten.
Hier liegen mehrere Probleme vor, die den heutigen Seitenbetreiber / Gründer / Verleger der Jedipedia.net immer betreffen. Davor schützt auch keine spätere juristische Person bei Zivilklagen.
Nicht groß zu erwähnen brauch ich wohl, dass die Jedipedia:Richtlinien und im großen ganzen die Jedipedia:Lizenzbestimmungen in ihrer aktuellen Form rechtlich nicht wirklich von Bedeutung sind.
Eine kleine Legende:
- SB = Seitenbetreiber
- .net = Jedipedia.net
- .de = Jedipedia.de
- GA = Gentlemen's Agreement
- VG = Versionsgeschichte / History
Verletzung des Schutzrechts (Zivilrecht)[Bearbeiten]
Premia kommt als Gründer der Jedipedia dafür in Frage, ein Schutzrecht zu halten. Hierbei dreht es sich um die Datenbank.
Datenbanken werden in Deutschland/Europa durch das Datenbankurheberrecht, durch das Datenbankherstellerrecht und durch einen wettbewerblichen Leistungsschutz geschützt.
Problem 1 (Urheberrecht):[Bearbeiten]
- Für unseren Fall ist das Urheberrecht interessant, das Recht das Eigentum an einem Werk zu halten. Liegt gemäß dem Urheberrecht eine schöpferische Höhe vor, was Premias Datenbank als ein Werk sieht?
- § 4 UrhG Abs. 2 sagt für unseren Fall aus, dass Premia ein Datenbankwerk geschaffen hat.
- Darauf liegt gemäß dem Schutzrecht ein Schutz des geistigen Eigentums. § 10 UrhG sagt aus, dass Premia derjenige Urheber ist und war, der dafür in Frage kommt.
Um es hierbei kurz zu halten. Hier gäbe es eine weitere Schleife zu noch größeren Rechtsproblemen. Damit sind vor allen Dingen sämtliche Publizierungen, Verweise und Bewertungen von der www.jedipedia.net im Internet zu nennen. -> Folglich zivilrechtliche Klagen.
Achtung: Hierbei ist gemeint, dass Premia mithilfe eines Apaches z.B. und der MediaWiki-Software ein Datenbankwerk geschaffen hat, welches das Content-Management-System (Inhalts-Management-System) MediaWiki ordnungsgemäß laufen lässt. Die Datenbank kann aber nur von Premia erstellt und angelegt worden sein. (Dennoch kann MediaWiki irgendwo reingeschrieben haben, dass der Urheberrechtsanspruch der Datenbank mit Nutzung der Software automatisch an WikiMedia übergeht.)
Problem 2 (Datenbankherstellerrecht)[Bearbeiten]
- § 87a Abs. 1 S. 1 UrhG. sagt aus, was den Herstellungsprozess einer (neuen) Datenbank ausmacht und auch das das hat Premia mit Sicherheit erfüllt. Allerdings muss diese weiterhin unter der GPL lizensiert werden, unter der MediaWiki meines Wissens lizenzsiert wurde, insofern der Datenbankherstelleranspruch überhaupt bei MediaWiki liegt, was eben nirgends steht.
- Das Datenbankherstellerrecht § 87b UrhG sagt aus, dass Premias Datenbank (eventuell ein neues Werk von MediaWiki) nur vervielfältigt werden darf, wenn die Interessen des Datenbankherstellers gewährt werden. Hier liegt also eine Miturheberschaft oder ein neues Werk vor. (Unter Umständen müsste Premia allerdings die GPL-Lizenz verwenden. Folglich die .net ebenso und die dortigen Bedingungen übernehmen.)
Problem 3 (Wettbewerbsschutz)[Bearbeiten]
Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz entsteht, wenn etwas wettbewerbliche Eigenarten aufweist. Aber das ist entweder schon durch das Markenrecht oder Urheberrecht an dem "neuen" Datenbankwerk gewährleistet.
Ist letzteres nicht der Fall, so kann man sich ausrechnen, ob dieser Wettbewerbschutz wirkt. Die Einschränkungen wären dann ähnlich zu denen, die hier im weiteren Verlauf aufgeführt sind.
Vorliegendes Vergehen[Bearbeiten]
Es liegt nahe, dass die gesamte Jedipedia-Datenbank von dieser Seite kopiert wurde, wobei ...
1. Urheberechtsverletzungen begangen wurden.
2. weitere, folgende Rechtsverletzungen begangen wurden.
3. die GPL, insofern die Datenbank so lizensiert wurde, nicht eingehalten wurde.
4. Premias Interessen nicht gewährt werden, insofern er sein Werk nicht unter eine Lizenz stellte, die nachfolgend beachtet wurde.
5. auf jeden Fall, der Wettbewerbschutz angegriffen wird.
Alle diese Punkte sind prinzipiell nicht zum Spaßen. Allerdings muss man dazu sagen, dass bei den zitierten Punkten der Umfang dessen theoretisch hoch ausfällt, praktisch allerdings niedrig, weil die Interessen der jeweiligen Einzelinhalte bei den dortigen Urhebern liegen und diese ihren Anspruch unter eine Lizenz gestellt haben.
Dennoch kann hier auf Unterlassung und Unlauterer Wettbewerb geklagt werden, sowie Richtigstellung und Entschädigungszahlungen erwirkt werden. Das geistige Eigentum wird über den Rechtsschutz gesichert, man kann sich da nicht einfach so bedienen! Beim Urheberechtsanspruch ist zudem der Schadensersatzanspruch gegeben.
Zudem wären immer die Abmahnkosten zu tragen, was sich schon zu einem gewissen Betrag läbbern könnte. Die Hauptfolge ist aber eigentlich nur, dass man quasi die Datenbank samt Importierung aller Inhalte nochmals erstellen müsste -> Also Arbeit. Finanzieller Schaden ist hier eher gering, aber auch möglicherweise in einem Bereich, den man nicht zwingend für ein Hobby ausgeben möchte.
Hier ist aber eher der Vorteil, dass die Beweislast nicht beim SB liegt und man das Problem vorher schon beheben könnte und einen Vergleich anstrebt.
Wichtig: Hiermit spreche ich natürlich nicht die einzelnen Inhalte der Datenbank an, sondern das Kollektivwerk.
Der Spezialfall[Bearbeiten]
Premia schaut darüber hinweg, insofern er trotzdem als Hersteller der Datenbank gilt. Nun hat er aber die Entscheidungsfreiheit 15 Jahre lang zu sagen: "Nö, ist nicht. Datenbankkopie bitte rückgängig." (Man müsste die komplette Datenbank sezieren und neu erstellen -> Damit gehen sehr wahrscheinlich wiederrum große Problematiken mit der GNU-Lizenzierung einher.) Man kann da nicht tricksen und eine andere Datenbank überspielen, sondern müsste beweisen können, dass man alles gelöscht hat und alles neu aufgebaut hat!
Weniger dramatisch wäre es, wenn auch das Kollektivwerk unter eine Copyleft fallen würde, dann bräuchte man lediglich eine neue Datenbank eröffnen und die Tabellen einfügen. Davon gehe ich aber nicht aus, dass Premia das getan hat. Einen Hinweis dazu gibt es auch nicht.
Ansonsten gilt aber gleiches wie eine Unterüberschrift höher.
Verletzung der Marke (Strafrecht + Zivilrecht)[Bearbeiten]
Zwar hat Premia soweit ich weiß, Jedipedia nicht Markenrechtlich schützen lassen, doch fällt darauf zu großer Sicherheit ein Markenschutz des Geistigen Eigentums zu.
Warum? Weil ...
1. die Jedipedia (scheinbar seit sie bei Wikia ist) eines der 255 größten Wikis weltweit ist.
2. durch die Anzahl der Aufrufe definitiv mit dem Namen geworben werden kann.
3. dies durch Werbeeinnahmen und durch Bannertausch und anderes Sponsoring bereits getan wurde.
Hinzu könnte lediglich kommen, dass ein noch höherer Markenschutz auf dem Wort Jedi liegt, den sich vielleicht LucasFilm hat sichern lassen.
Problem 1 (Vermarktung)[Bearbeiten]
§ 14 sagt da so einiges aus.
Gerade alles, was hier so getan wurde, diente nur der Vermarktung der Marke Jedipedia. Das gilt für die Vergangenheit und Zukunft bei .de und bei .net. Allerdings liegt dieses Vermarktungsrecht nur bei der www.jedipedia.de (also Premia bzw. nun Wikia).
Problem 2 (Unlauteter Wettbewerb Teil 2)[Bearbeiten]
Da nun hier auch noch direkt gegen die Originalmarke geworben wird, ist das ganze nochmals ein Funken drastischer. Das dient nämlich als klares Indiz.
Problem 3 (Entziehung der Rechte und Besitz)[Bearbeiten]
Problematisch ist zudem, dass bei eindeutigem Urteil, sämtliche Besitz/Urheberrechtsansprüche der .net an die .de übergehen, da die Benutzung des Namens im direkten Zusammenhang mit der gleichen Benutzung geht. Das gilt für Domains defintiv und sehr wahrscheinlich auch für den Vertrieb von Facebook-Seiten, Google+ usw.!
Problem 4 (Einnahmen)[Bearbeiten]
Sämtliche Einnahmen müssen an die Jedipedia.de fließen und im Interesse dieser sein. Das heißt, Verkauf von T-Shirts mit dem Plagiatnamen, Werbeeinnahmen, Gewinnspiele, Sponsoring – alles könnte gestundet werden. Aber auch der Verweis mittels Banner usw. ist davon direkt betroffen.
Vorliegendes Vergehen[Bearbeiten]
Das heißt, genau hier kann geklagt werden, was das Zeug hält und auch eindeutig auf Schadensersatz! Jederzeit. Beide oberen Fälle sind direkte Vergehen. Die Verwendung des Namens .net bei oder in Form von Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring und Partnerschaften oder irgendeiner anderen Vermarktungsform, sei es das Tragen von jedipedia.net Bannern im Einkaufszentrum auf der Stirn, ist rechtlich problematisch.
Hinzu kommt, dass mit dem Anspruch, den die Jedipedia.de hält, der Besitzanspruch der .net auf alle weiteren Dinge schwindet, die etwas mit dem Markennamen zu tun hatten. Problem 3 sorgt also dafür, dass Jedipedia.net zu Jedipedia.de werden muss. Damit wird direkt klar wird, wie illegal und vorsätzlich rufschädigend gegenüber Jedipedia das ganze hier leider aktuell ist! Zumal auch hier nicht nur der Name, sondern auch das Projekt insgesamt übernommen wird.
Noch abgefahrener wird das, wenn man quasi auch noch die Behauptung belegen könne, die Jedipedia.net sei von Jedipedia.de umgezogen und bilde quasi die neue Jedipedia. Das bilde ich mir ein, hätte ich irgendwo schonmal gelesen!
Jeder weitere Schritt, ob 1., 2., 3. oder 4. zutreffend ist, erhöht quasi nur den insgesamt verursachten Schaden, der auf den SB der Neugründung der www.jedipedia.net fällt. Zudem wären die Abmahnkosten zu tragen.
Wichtig: Zum Zusatz mit der möglichen Marke "Jedi" sei zu sagen. Bei einer Klage würde LucasFilm definitiv davon Wind bekommen und möglicherweise auch damit sich dieses erstrittene Geld, was die .de von der .net bekäme, rechtlich einklagen. Hierbei ist jedoch immer kritisch, ob soetwas überhaupt vorliegt. Nur weil ein Name markenrechtlich geschützt ist, darf man natürlich ein Kunstwort oder etwas anderes daraus formen, trotzdem muss sich wohl keiner etwas vormachen, dass 1x das Logo direkt darauf abzielt und dort selbst die Urheberrechte bei LucasFilm liegen und ein Großteil aller Inhalte.
GNU-Lizenzverstöße in der www.jedipedia.net[Bearbeiten]
Problem 1 (Allgemeine Probleme)[Bearbeiten]
Die GNU-Lizenz ist meiner Meinung nach vollkommen untauglich für den Einsatz in einem MediaWiki. Es gibt soviele Punkte, die ich nicht alle aufführen möchte, aber alleine diewenigen, wo ich es tue, geben schon einen Einblick und eine Richtung vor. Es gibt zahlreiche kleine Fälle, die Probleme verursachen. Die kann und werde ich logischerweise nicht alle aufführen. Zu nennen ist das Löschen von Weiterleitungen, dazu einige Verschiebungsarbeiten. Hierbei wird jedes Mal direkt ein relativ krasser GNU-Lizenzverstoß begangen.
Problem 2 (Vergangene Verletzungen)[Bearbeiten]
Überall in der Jedipedia gab es in der Vergangenheit massenhaft Lizenzverstöße gegen die GNU-Lizenz. Auch hier hilft einfach mal, diese Lizenz zu lesen! Unter diesem Punkt meine ich eher spezielle, einzigartige Verstöße aufgrund des gerade vorhandenen Gustos des Administrators oder Benutzers. Nicht vergangene, die auch unter Problem 1 oder 6 fallen. Unter anderem Aneignen von Artikelmaterial durch Veränderung der Versionsgeschichte, Entfernung von Signaturen auf Artikelseiten (Copyright notice), Einsatz von Copy & Paste innerhalb des Wikis.
Problem 3 (Änderung der Titelseite)[Bearbeiten]
Auch die Titelseite (in dem Falle das Logo und die Hauptseite) müssen nach Abschnitt 4A) einen unterschiedlichen Namen tragen. Man kann aber den Titel der vorherigen Version verwenden, wenn der ursprüngliche Herausgeber damit einverstanden ist. Das ist aber Premia, fraglich, ob er das tut.
Generell gilt für alle Abschnitte, dass der Herausgeber euch erlauben muss, den Titel der jeweiligen Seite beizubehalten. Grundsätzlich muss der Titelname bei allen Seiten verändert werden! Diesen Abschnitt habt ihr wohl gerne überlesen.
Problem 4 (Technisches erschweren von Kopien)[Bearbeiten]
Alle Inhalte müssen einfach kopiert werden können, um sie im Zuge der GNU-Lizenz zu vervielfältigen. Sagt Abschnitt VERBATIM COPYING. Aktuell wird die Exportfunktion (wie auch früher) deaktiviert. Hier kann man das so auslegen, als sei es nur möglich als Bürokrat / Administrator diese Funktion nutzen zu können. Alle anderen müssten, falls sie ein Wiki benutzen, einen schwierigeren Weg einschlagen als notwendig.
Problem 5 (Nennung des Publishers im Zuge der GNU-Lizenz)[Bearbeiten]
Abschnitt 2: VERBATIM COPYING sagt, dass man diese Lizenz, die Copyright-Hinweise sowie den Lizenzhinweis, der besagt, dass diese Lizenz auf das Dokument anzuwenden ist, in allen Kopien wiedergeben muss und dass dieser Lizenz keine weiteren Bedingungen hinzugefügt werden. Das heißt, jeder einzelne übernommene Artikel muss den Publisher/Verleger zwingend angeben und, dass die Inhalte im Zuge der GNU-Lizenz übernommen wurden.
Zwar wird gesagt, eine Verbreitung kann nur unter den gleichen Bedingungen erfolgen, damit ist jedoch nicht gemeint, dass man alles bis auf jeden Zentimeter plagatiert, sondern Lizenzkonform agiert!
Das bedeutet, alles wird nochmals komplett neu gemacht: Autorennennung auf der Titelseite (nicht zwingend VG), eine Seite mit Copyrightvermerken, Texte und History.
Trotzdem gibt es hier Fragen: Muss der Publisher genannt werden. Im Deutschen Recht gibt es keine "Copyright notice", also wird dann nicht automatisch diese gestrichen und es bleibt der Publisher ohne Copyright-Symbol bestehen? Oder entfällt es und übrig bleibt der/die Urheber?
Problem 6 (Benutzernamensänderungen)[Bearbeiten]
Bei einer Benutzernamensänderung werden in der heutigen Datenbank und dem heutigen CMS scheinbar alle früheren Beiträge, mit dem früheren Benutzernamen verknüpft. Das war früher nicht der Fall und war GFDL konform umgesetzt, da alte Beiträge auch unter dem alten Namen ausgestellt wurden, neuere unter neuem Namen.
Das bedeutet, dass man rückwirkend alle Benutzerkonten und Beiträge herstellen und in dem Datensatz korrigieren müsste. Hierbei kommt man zu einem gravierenden Problem, was nicht etwa der Arbeitsaufwand ist, sondern eher das Minenlegen wie im Abschnitt unten "Verwendung von Bildern => Urheberrechtsverletzungen".
Vorliegendes Vergehen[Bearbeiten]
Auch hier sind Unterlassungsklagen und Abmahnungen möglich. Sämtliche Fälle sind soweit kritisch und zeitlos. Das GNU-Recht und die Geltungmachung ebendieses gilt bis zum jüngsten Gericht. Fast viel schlimmer ist von meinem Punkt allerdings der Arbeitsaufwand. Insgesamt leider eine scheiss Lizenz, in der Falle aber auch Prominenz wie die Wikipedia steckt.
GNU-Lizenz Problemfälle[Bearbeiten]
Es gibt mehrere Problemfälle, die ich jetzt mal nicht primär als Verstoß werten möchte. Die GNU-Lizenz ist nicht wirklich passend für ein Wiki und wurde praktisch von fast allen Benutzern hier nicht ordnungsgemäß verwendet. Daher gibt es mehrere Problemfälle, die sich als Tretminen entlarven können. Das gilt über Jahre hinweg und muss nicht zwingend böse gemeint worden sein. Doch liegt der Schluss nahe, dass nicht nur alle Minen aus Versehen gelegt wurden, sondern es auch Leute gibt, die diese Wege nutzen könnten, um den Verleger anzugreifen und über Umwege daran zu verdienen.
Beweisbarkeit des Inhalts[Bearbeiten]
Ist nach deutschen Datenschutzrichtlinien eine Beweisbarkeit der Urheberschaft nur in gewissen Zeitabständen möglich? Da der Umstand, dass ein Werk mit einem Benutzerkonto verknüpft ist, und dieses zu benutzen, nicht ausreicht, zu beweisen, dass ein Werk von mir ist.
Frage ist also auch: Kann durch die mangelnde Beweisbarkeit der Urheberschaft relativ frei kopiert werden, ohne die Lizenz zu achten?
Abschnitt Versionsgeschichte[Bearbeiten]
Ebenfalls problematisch. 4I) sagt, dass der Abschnitt History also die Versionsgeschichte zwingend erhalten bleiben muss, ebenso der Titel. Im neuen Vectordesign heißt dieser Abschnitt aber nicht mehr Versionen, sondern Versionsgeschichte. Es kann aber sein, dass damit allgemein der Parameter gemeint ist, also "&action=history".
Verwendung von Bildern => Urheberrechtsverletzungen[Bearbeiten]
1. Karl läd auf Wookeeipedia ein selbstgemaltes Bild hoch und wir nehmen an, dass er belegen kann, dass er es selbst gemalt hat
2. Karl lizensiert das Bild auf der Wook unter GFDL
3. Peter nennt sich Karl und läd das Bild a) runter und b) auf Jedipedia.net hoch und erfüllt die Lizenz
3. Dh. Peter gibt an, dass die Quelle Wookieepedia ist und Karl der Urheber und dass das Bild unter GFDL steht
4. das Bild wird von der Wook gelöscht
5. Karl verklagt (oder andere Rechtmittel) Jedipedia, weil sie sein Werk (was er belegen kann) verwendet.
Auch hier also ein triftiger Problemfall.
Fehlende Autorenrechte[Bearbeiten]
Bei Publizierung einer Änderung, an denen andere Benutzer mitgearbeitet haben und dieser Vermerk etwa anderweitig angegeben ist, wird damit das Recht des möglicherweise Hauptautoren massiv verletzt. Es hilft auch kein nachträglicher Vermerk in der Versionsgeschichte. Doppelt kritisch wird es, wenn dieses Werk auch noch kopiert wird und die Mitautoren sogesehen ihr komplettes Recht einbüßen, was über die bloßen Credits hinaus geht.
Nur durch sichtbare Mitarbeit eines Benutzerkontos/mehrerer Benutzerkonten kann diese Mitarbeit, nach gängigen MediaWiki-Jedipedia-Methoden, aufgeführt werden.
Kopie der Jedipedia gemäß GNU außerhalb eines Wikis[Bearbeiten]
Kommt man nicht an die direkten Quelldaten heran, so müsste man die GNU-Lizenz auf anderem Wege erfüllen. Auf diese Weise sind aber möglicherweise die Rechte angegriffen, als Nichturheber als Urheber aufgeführt zu sein.
GNU-Lizenz Schlupflöcher[Bearbeiten]
In Spezialfällen ist es möglich, diese Lizenz zurückzurufen. Außerdem ist es möglich, Schlupflöcher zu nutzen, um gegen Vorgaben des Verlegers Dinge rechtens umzusetzen.
Gentlemans Agreement[Bearbeiten]
Darüberhinaus gibt es ein Gentlemen's Agreement (GA), auf was man bei der Wikipedia und fast allen anderen Wiki-Projekten baut. Wir haben auch so eines gebastelt, es steht direkt am Anfang dieser Seite. An ein solches Gentlemen's Agreement wird sich aktuell hier aber nicht gehalten.
Sinnbildlich gesprochen sagt man jedem: Wir reichen euch unsere Hand, es wäre super, wenn wir uns darauf einigen könnten. Wir nehmen einen solchen Handschlag an. In Wirklichkeit geht man aber hin, und schlägt die ausgestreckte Hand eines Anderen weg und nimmt nur die an, wo es gerade passt. Das ist auch wieder scheinheilig.
Allerdings gilt: Man ist aber nicht verpflichtet, sich an das GA zu halten, sondern kann weiterhin den aktuellen Kurs fortsetzen. Siehe dazu: Gentlemen's Agreement auf der Wikipedia
Übernahme von Benuterkonten[Bearbeiten]
Hier ist es fraglich, ob man im Zuge der GNU-Lizenz ganze Benutzerkonten übernehmen kann und darf, oder ob das nicht eine Urheberrechtsverletzung ist.
Ausbaufähiger Haftungsausschluss[Bearbeiten]
Da man Facebook gewährt, sämtliche Daten von euch auszulesen und nach ihren "effektiv" nicht vorhandenen Datenschutzrechtlinien weiterzuverwenden, muss man darüber hinaus zumindestens einen Haftungsauschluss formulieren. Im Fall der Fälle ist dieser zwar vor einer Klage wahrscheinlich gegenstandslos, aber tut zumindestens das nach heutige Sicht mindesteste. Da diese Daten leicht abgefangen werden können, können diese Daten auch relativ einfach von Kriminellen missbraucht werden.
Fazit[Bearbeiten]
Auch hier gilt wieder: Ihr wollt ein Verein und Achtung: vorbildlich sein. Das ihr hier euch am aktuell diskutierten Rand der Internetkriminalität bewegt, wird sicherlich den Eltern nicht toll zustehen, wenn sie sehen, wo ihr Kind mitarbeitet. Es tut mir wirklich leid, aber nach dem anfänglichen scheinheiligen Geschwätz, hat man hier nochmals gewaltig ins Klo gegriffen. Insgesamt gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und so tragisch das für mich klingt, soetwas rechtlich abzusichern ist der erste Schritt, bevor ich überhaupt an etwas anderes denke, dass man das jetzt auf diesen Brief hin getan hat, ist eigentlich nicht ausreichend.
Es ist nicht damit getan, blind einen Server zu mieten, sondern man muss erstmal grundsätzliche Dinge klären. Da dies scheinbar nicht getan wird, und gleich mehrere Änderungen an der Struktur der Jedipedia(.net) der letzten Monate eben sehr löchrig sind, setzt sich dieses Trauerspiel kontinuierlich fort. Haste makes Waste.
Daher heißt es wahrscheinlich eigentlich nur, den Laden schnellstmöglich zu schließen
ODER
zu riskieren, dass 1. die gesamte Arbeit für die Tonne war bzw. 2. der SB mehrere hundert, tausend, zehntausend Euro Strafe zahlen darf.
Denn es gibt keinen wirklichen Workaround und praktisch keinerlei Möglichkeit, rechtlich irgendwie was Dingfestes auszumachen − außer vielleicht eine Einigung vor einem Schiedsgericht zugunsten der JP.net, aber das ist herzlich unrealistisch.
Spezialfälle hin oder her, das ganze ist ein einziges, riesiges Damoklesschwert, was über der .net schwebt. Denn: Wer im Recht ist, hat normalerweise alle Zeit der Welt das durchzusetzen. Das kann morgen, übermorgen, Weihnachten oder der 30. Geburtstag des SB sein. Nun kann man hier natürlich weiter machen und einem "schlechten Projekt" noch gute Energie und Aufwand nachschießen, aber man weiß zu 100%, dass das verschenkte Kraft und Lebenszeit ist.
Das Ganze geschriebene versteht sich selbstverständlich als Aufklärung für jeden einzelnen Benutzer jeglicher Colleur, nicht als Steilvorlage damit Unfug, egal wo, zu betreiben. Ich überlege mir nebenher eine Art Masterplan, wie man einmal Wikia-JP und einmal Jedipedia.net pauschal abschreiben könnte und im Interesse der Autoren (und nicht der Spieler im Rücken) eine gesamtheitliche Lösung herausarbeiten kann. Denn bei aller Spielerei, es zählen lediglich nur die Inhalte und die Breite an Zuschauern.
Abschließend sei gesagt, Minderjährige brauchen sich erstmal pauschal gesagt vor nichts zu fürchten. Das ganze soll keine Angst bei ebendiesen Schüren, sondern eher eine persönliche Anregung sein, trotzdem mal darüber nachzudenken. --Darth Vader(Ich bin dein Vater!) 23:06, 24. Sep. 2011 (CEST)
Kommentare[Bearbeiten]
Dieser Hinweis stellt in der Tat eine ziemliche Arbeit dar, Vader hatte uns bereits auf anderem Wege mitgeteilt, dass er eine Menge Zeit investiert hat. Dennoch stellten sich große Teile des hier geäußerten im Gespräch mit Kennern der Materie - darunter auch mehrere Juristen - als gegenstandslos heraus. Im Interesse des Projektes werden wir die Vorwürfe selbstverständlich weiter prüfen lassen, um zu einem möglichst wasserdichten Ergebnis zu kommen. Bislang kann ich Vader nur in einem Punkt zustimmen: Es besteht kein Anlass für Panik. Gruß, Kyle Admin 00:39, 1. Okt. 2011 (CEST)
- Äähm. Weil hier eine relativ "dubiose" Stellungnahme rudimentär für mehr oder weniger alle Punkte kam, mal drei kritische Fragen. Frage 1: Wer oder was sind "Kenner der Materie" und welche Juristen (Fachliche Spezialisierung, Ort) waren das denn genau? Frage 2: Was haben diese zu welchen Punkten denn genau gesagt? Frage 3: Welche Punkte sollen "gegenstandslos" sein und warum? Ich meine, hier wurden ja vielfältige Probleme aufgeführt und gegenstandslos hieße ja, das Recht ist auf eurer Seite.
Daher frage ich mich: Entweder habt ihr die "Vorwürfe" geprüft, oder nicht. Für mich wirkt das so, als hättet ihr kurz so ein bisschen gegoogelt, ein bisschen irgendwen gefragt und zu guter letzt einen Justiziar eines Studendenwerks gefragt. Scheinbar habt ihr ja eben noch kein stichfestes Ergebnis, sondern seit bloß zu der Erkenntnis gekommen, dass es so auch irgendwie passt, weil es passen soll. PS: Ich bin Gast der Jedipedia und Student der TU Dresden und habe, was die GNU-Problematik angeht, mich einmal aktiv rechtlich damit auseinandergesetzt und komme zu einem gänzlich anderen Ergebnis, gerade wenn ich die konkreten Vergehen rund um die GNU-Lizenzierung nehme, die mir persönlich aufgezählt wurden. --141.76.45.34 22:54, 1. Okt. 2011 (CEST)
- Guten Abend, danke für deine Rückmeldung. Ich will jetzt nicht mit der Tür ins Haus fallen, aber wäre es zu viel verlangt, uns per Mail an info@jedipedia.net mitzuteilen, wie du zu deinen Schlüssen gekommen bist und wer dir diese Vergehen persönlich aufgezählt hat? Das würde uns ziemlich weiterhelfen. Je mehr Infos wir zu dem Thema haben, desto besser. Danke im Voraus, GAR ☮ 23:23, 1. Okt. 2011 (CEST)
Ich bin nicht der Schreiber der "kritischen Fragen" oben. Die IP-Adresse gehört zu einem Anonymitätsdienst (das kann jeder selbst überprüfen) und wird nicht nur von Dresdener Studis benutzt, die kann jeder haben, mit absoluter Wahrscheinlichkeit wird sie sogar allermeistens von Surfern außerhalb Dresdens benutzt. Ich schätze, dass die "Fragen" wie so vieles andere auch vom einzigen Erwachsenen im deutschsprachigen Raum kommen, der die Jedipedia ins Offline zu treiben versucht. 141.76.45.35 08:47, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Herzlichen Dank für die Info mit dem Anonymitätsdienst. Wir hatten etwas wie von dir beschriebenes erwartet und auch keine weitere Mail von dem anonymen Benutzer erhalten. Dir wünsche ich weiterhin viel Spaß hier in der Jedipedia. GAR ☮ 09:58, 5. Okt. 2011 (CEST)
- Guten Abend. Ich benutze einen Proxy, das ist richtig. Ich komme aber anders auch nicht raus aus der WG. Deshalb habe ich doch extra dazugeschrieben, wo ich herkomme? Ich bin noch nie in der Jedipedia angemeldet gewesen, das sieht man wohl. Ich wollte auch eigentlich hier und per E-Mail nur marginal etwas über mich schreiben, als einfach die Fragen beantwortet und nicht mit Gegenfragen, Aufforderungen und "Arbeit" besetzt werden. Daher wollte ich hier kein Frage-Antwortspiel und eine Diskussion mit einer anderen IP. Offensichtlich ist das zu viel erwartet. Aktuell wird wohl nur interpretiert, deshalb frage ich mich etwas, worin ich hier gelandet bin. Das oben stehende betrifft unter Umständen die gesamte GNU-Lizenz in einem Wiki, das ist eigentlich auch das, was mich persönlich nur interessiert. Aber wenn ihr einfach nur in Frieden gelassen werden wollt, dann frage ich mich, wieso ihr hier eine Diskussion aufmacht, wie es sie in zahlreichen Wikis schon gab? (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 141.76.45.34 (Diskussion) 21:20, 5. Okt. 2011)
- Hallo. Wäre es nicht besser, wenn man hier direkt klarere Auskünfte gibt und gleichzeitig IPs zumindestens hier außen vor lässt? Bislang wurde zu meiner Diskussion und den Punkten überhaupt nichts gesagt, stattdessen weicht man hier etwas ab. --Darth Vader(Ich bin dein Vater!) 13:52, 11. Okt. 2011 (CEST)
- Wir sind ein Wiki, welches unter anderem auch auf die Arbeit von IPs mit aufbaut. MMn sollten Leute nicht gezwungen werden, sich hier anzumelden, um etwas dazu zu sagen. Ich kann jetzt nicht für die Admins sprechen, aber ich bin mir sicher, dass sie sich durchaus hiermit beschäftigen. Sei nicht so ungeduldig, dass sind schwere Vorwürfe, die du stellst, weswegen eine genaue Prüfung (vllt auch durch Außenstehende) durchaus angebracht ist. KitDiskussion 23:36, 20. Okt. 2011 (CEST)
- Hallo. Wäre es nicht besser, wenn man hier direkt klarere Auskünfte gibt und gleichzeitig IPs zumindestens hier außen vor lässt? Bislang wurde zu meiner Diskussion und den Punkten überhaupt nichts gesagt, stattdessen weicht man hier etwas ab. --Darth Vader(Ich bin dein Vater!) 13:52, 11. Okt. 2011 (CEST)
Antwort auf die rechtlichen Vorwürfe[Bearbeiten]
Wir haben die Vorwürfe, die gegen uns erhoben werden, fachkundig prüfen lassen und möchten nun unsere abschließende Antwort zu diesem Thema bekannt geben. Einer der Gründe dafür, dass wir uns so viel Zeit für die Antwort gelassen haben, ist der schiere Umfang der Vorwürfe, mit denen wir uns konfrontiert sahen. Ein weiterer Grund ist, dass wir die Thematik nicht nur selbst nach bestem Wissen und Gewissen mit den zugrunde liegenden Gesetzen geprüft haben, sondern auch andere Meinungen eingeholt haben, so neben einem Jurastudenten und Mediengestaltern auch eine Anwaltskanzlei, die sich auf Urheberrecht spezialisiert hat. Eine weitere Anwältin, die auf Medienrecht spezialisiert ist, musste aus persönlichen Gründen leider absagen, wird unseren Fall allerdings auch überprüfen, sobald sie ihre Arbeit wieder aufnimmt. Die größte Schwierigkeit, die sich uns zeigte und von allen Experten auch bestätigt wurde, sind die teils recht unpräzisen Vorwürfe, die mit Anschuldigungen gepaart sind. Nichtsdestotrotz können wir nun folgende Antwort präsentieren.
Den ersten geschilderten Vorwurf können wir mit all seinen Unterpunkten getrost übergehen, da unsere mehrfachen Erklärungen, wie die Jedipedia.net entstanden ist, anscheinend ignoriert wurden. Die Datenbank der Jedipedia.net wurde neu erstellt und mit den GDFL-komform kopierten Artikeln gefüllt. Es handelt sich dabei nicht, wie von der Jedipedia.de behauptet, um die Datenbank der alten Jedipedia. Ebenso haltlos ist der Vorwurf der Verletzung des Markenrechts, da es keine Marke “Jedipedia” geben kann. Einerseits wurde zu keinem Zeitpunkt ein Antrag zum rechtlichen Schutz dieses Namens erstellt. Andererseits sind alle Inhalte der Jedipedia, einschließlich des Namens, selbst lizenzrechtlich durch George Lucas bzw. LucasFilm und LucasLicencing geschützt. Hierbei gestattet er auch Nicht-Amerikanern, das “Fair-Use-Prinzip” des US-amerikanischen Urheberechtes anzuwenden, was den Betrieb der Jedipedia ermöglicht.
Die GNU-Lizenz wurde mittlerweile aktualisiert, sodass man als Projekt selbst wählen kann, ob man bei Version 1.2 bleibt oder zu 1.3 wechselt. Ein Klick auf den Disclaimer kann aber Aufschluss geben. Die Autoren werden durch die vollständige Versionsgeschichte genannt.
Zum Abschluss möchten wir bekannt geben, dass man bei dieser Fragestellung keine 100% Rechtssicherheit herstellen kann, da die GDFL noch nie vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde und daher kein Präzedenzfall vorhanden ist. Letztlich bleibt aber die Tatsache, dass die meisten Vorwürfe am Ende haltlos sind. Wir werden allerdings weitere mögliche Probleme im Auge behalten und darauf reagieren.Sollten noch weiterhin Unklarheit bestehen, kann die Administration per E-Mail erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen, euer Admin-Team, 18:03, 14. Nov. 2011 (CEST)
- Thema 1: Bislang bin ich von der eigenen Stellungnahme ausgegangen, dass die aktuelle JP-Datenbank eben eine Kopie der alten JP-Datenbank sein würde - das wurde ganz klar vor dem Umzug so und auch im Chat mir gegenüber so erwähnt. Wenn dem nachweislich nicht so ist, dann hat man diesbezüglich nichts zu befürchten. Außer die Inhalte, innerhalb des CMS, fallen selbst unter einen Urheberrechtsanspruch, was jedoch (fast?) ausschließlich mit GFDL lizensiert wurde. Immerhin habt ihr nun eine Stellungnahme zu Punkt 1 geleistet, wodurch eventuelle Unklarheiten (auch untereinander) ausgeräumt wurden.
- Thema 3: Meine Absicht hierbei war lediglich, auf die Fehler und auf die Probleme hinzuweisen. Insofern ihr nicht konkret einen Anwalt die Sachverhalte auslegen lasst, gibt es diesbezüglich kein Ergebnis, was aber auch nicht meine Forderung war. Daher kann aber nichts davon "haltlos" sein, sondern höchstens von euch klassifiziert werden, was ihr persönlich für wichtig genug erachtet, zu verändern und zu beobachten und was nicht. Dies wollt ihr ja nun im Auge behalten, also habt ihr dort nun ein Bewusstsein zu entwickelt. Insofern ihr also aber selbst nicht entschieden einschreiten wollt, da ja noch keine 100% Rechtssicherheit gegeben ist, verstehe ich die Gesamtseite "Lizenzverletzungen" hier nicht. Auf den Haftungsauschluss und ebenso die Probleme, die auch mit GFDL 1.3 niemals lösbar sind, geht ihr nicht ein.
- Thema 2: Hier muss ich erstmal selbstkritisch sagen, dass ich in dem Fall nicht auf die genauen Paragraphen verwiesen habe (verfasst habe ich das alles während der Prüfungsphase, nebenbei, als ich mich mit einem klareren Fall auseinandersetzen musste) und es deshalb suggeriert, als würde ich mich rein auf das Markenrecht beziehen. Was nicht so ist, dennoch erstmal ein kurzer Stop und eine Frage...(Hinzufügen möchte ich, dass ich hier natürlich kein Kläger bin, weswegen die Gedanken nicht exakt für eine Anklage ausformuliert sind.)
- Offene Frage Markenrecht: Ich habe ja selbst gesagt, dass aktuell kein Markenschutz besteht und eventuell durch das Wort "Jedi" der Markenname "Jedipedia" auf LucasSonstwas fällt. Nun ist der entscheidende Punkt von euch aber nicht erklärt worden, ob 100% ein Markenname "Jedipedia" auszuschließen und warum auszuschließen ist. Denn das Markenrecht dürfte (noch) nicht entkräftet sein, da bei einer Prüfung des Namens erst festgestellt werden würde, ob die Marke bzw. Markenname "Jedipedia" bereits von LucasSonstwas mit gesichert wurde bzw. LucasSonstwas etwas dagegen hat, wenn dies jemand tut. Andernfalls wäre LucasSonstwas nicht eingebunden, hat aber natürlich über die Inhalte (was nichts mit dem Namen Jedipedia oder den Zusammenhängen der möglichen Marke "Jedipedia" zu tun hat) immer die Chance, gegen irgendeine Seite, die ihre Urheberrechte verletzt, vorzugehen, was mit der Sache aber nichts zu tun hat.
- Weiter...Unter Problem 1 beziehe ich mich auf das Markenrecht, die folgenden Probleme 2, 3 und 4 beziehen sich auch auf das Markenrecht, jedoch im Zweifel auch auf das Namens- oder Unternehmensrecht. (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html, http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__3.html, http://dejure.org/gesetze/MarkenG/15.html) Markenschutz besteht, wie oben genannt, aktuell erstmal nicht und durch die offene Frage ist für mich noch nicht geklärt, ob dies immer der Fall ist. Was aber heute meines Ermessens besteht und darauf beziehe ich mich ja mit den Vorwürfen/Fragestellungen, ob da nicht ein unlauterer Wettbewerb vorliegt.
- Dies ist der Kern der von mir benannten Problematik, da man gefühlt "unlauter" gegen die andere Jedipedia Wettbewerb führt, was ja von einigen gewollt und von anderen offen bekundet wurde. Ich meine, der Name "Jedipedia".net wurde ja ganz gewiss ausgewählt und nicht "DasJediArchiv.de", womit man der Sache einen eigenständigen Namen hätte geben können. Die Website ist auch so gestaltet, dass der durchschnittliche Verbraucher hinter der Seite eben die andere Jedipedia vermutet, weswegen es sich meines Ermessens um eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 I Nr. 3 UWG handeln könnte.
- Über Umwege sind dann ähnliche Forderungen, wie die über das Markenrecht dargelegt, erstreitbar. Dementsprechend ist die Frage weiterhin offen, ob man nach eurem Kenntnisstand (auch über Premia, Avatar bzw. Wikia) keinesfalls über diese Sachverhalte des unlauteren Wettbewerbs rangenommen werden könnte, auch zukünftig nicht als juristische Person. Auf diesen Kern geht ihr nicht ein, sondern sagt nur genau das, was ich bereits sagte und verallgemeinert das Problem auf die nicht geklärte, eventuelle Tatsache, ob Jedi von LucasSonstwas eingetragen wurde und dementsprechend ein Markenschutz für den Namen Jedipedia nicht mehr möglich sei. Es geht mir aber nur darum, ob man hier nicht unlauter gegen die Ursprungsseite vorgeht, was emotional keiner bestreiten kann. So habt ihr es euch mit der Beantwortung leicht gemacht. Solange die zwei eingerückten Blöcke offen sind, hat man hier diesbezüglich gar nichts geklärt, was nicht vorher schon durch ebendiese Auslegung klarzustellen gewesen wäre. Schönen Gruß, Hobbyjurist Darth Vader(Ich bin dein Vater!) 17:27, 23. Dez. 2011 (CET)
- Ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht. Wir sind ein nichtkommerzielles Wiki und führen somit gar keinen Wettbewerb. Weder unlauteren, noch normalen. Das macht diese ganze Diskussion völlig sinnlos. Denn die einzige Firma, die kommerzbezogen agiert ist, wie man sich wahrscheinlich denken kann, Wikia. GAR ☮ 18:08, 23. Dez. 2011 (CET)