Diskussion:Gordarl Weaponsmiths
Abschnitt hinzufügenUngenügende Quellen[Bearbeiten]
Ja, in dem Buch steht Gordarl Weaponsmiths, aber ich habe einfach auf den Redlink aus NEGWT geklickt, und da stehen ja auch nicht mehr Quellen oder? Soll ich da einfach ein Eigenübersetzungsdings reinmachen? Gruß, Jacen Privatkomlink 19:52, 9. Jan. 2012 (CET)
- Ja, am besten mit Einzelnachweis. Mit Bindestrich ist halt deutsche Grammatik. – Nahdar 20:22, 9. Jan. 2012 (CET)
- Dann wunder ich mich jetzt trotzdem, warum dan im artikel NEGWTso geht... Jacen Privatkomlink 21:15, 9. Jan. 2012 (CET)
- Ähh, Regeln, anyone? --Modgamers Kummerkasten 21:56, 9. Jan. 2012 (CET)
- Lehnsübersetzungen als Lemma bedürfen generell Klärungsbedarf. Auf jeden Fall kennzeichnen und WL vom Original-Lemma. Wenn überhaupt… GAR ☮ 22:01, 9. Jan. 2012 (CET)
- Lehnübersetzungen sind uch so ein Unding, dass immer mehr um sich greift, aber auf keiner Regelgrundlage fußt. Ursprünglich waren ja nur mal Trivial- bzw. Parallelübersetzungen möglich. Dies bezog sich aber niemals auf Eigennamen. Und ein Firmenname ist ein Eigenname. Wenn der Name dennoch so stimmt kann er ja wieder geändert werden (man sollte sich mit dem Autoren kurzschließen, der das so in den NEGWT-Artikel geschrieben hat). --Modgamers Kummerkasten 22:04, 9. Jan. 2012 (CET)
- Also muss jetzt der Artikel nach Gordarl Weaponsmiths verschoben werden, damit das ungenügende Quellen rauskommt? Jacen Privatkomlink 22:13, 9. Jan. 2012 (CET)
- Ja, würde auch sagen, dass die Originalbezeichnung verwendet werden sollte. Dann kann der Hinweis raus gemacht werden. Dass im Artikel zum NEGWT eine dt. Bezeichnung steht, ist vielleicht ein Fehler, dem bisher noch niemand aufgefallen ist. Oder es gibt tatsächlich eine Übersetzung. Gruß,--Anakin Skywalker 23:08, 9. Jan. 2012 (CET)
- Also muss jetzt der Artikel nach Gordarl Weaponsmiths verschoben werden, damit das ungenügende Quellen rauskommt? Jacen Privatkomlink 22:13, 9. Jan. 2012 (CET)
- Lehnübersetzungen sind uch so ein Unding, dass immer mehr um sich greift, aber auf keiner Regelgrundlage fußt. Ursprünglich waren ja nur mal Trivial- bzw. Parallelübersetzungen möglich. Dies bezog sich aber niemals auf Eigennamen. Und ein Firmenname ist ein Eigenname. Wenn der Name dennoch so stimmt kann er ja wieder geändert werden (man sollte sich mit dem Autoren kurzschließen, der das so in den NEGWT-Artikel geschrieben hat). --Modgamers Kummerkasten 22:04, 9. Jan. 2012 (CET)
- Lehnsübersetzungen als Lemma bedürfen generell Klärungsbedarf. Auf jeden Fall kennzeichnen und WL vom Original-Lemma. Wenn überhaupt… GAR ☮ 22:01, 9. Jan. 2012 (CET)