Prozess gegen Valin Horn
- „Dieses Gericht gelangt zu dem Schluss, dass Jedi Valin Horn für seine Taten im Rahmen der eben genannten Anklage aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.“
- — Richterin Zudan verliest das Urteil. (Quelle)
Der Prozess gegen Valin Horn war ein juristischer Prozess, in dem der Jedi-Ritter Valin Horn aufgrund eines Amoklaufes, den er zuvor begangen hatte, angeklagt wurde. Die Richterin des Falls war die Falleen Mavari Zudan, Valins Anwalt der Twi'lek Nawara Ven. Beide waren schon in dem Prozess gegen Luke Skywalker involviert. Der Fall wurde im Neunten Gerichtssaal auf Coruscant verhandelt.
Das Gericht erkannte Valins Unzurechnungsfähigkeit an, da er an einer bis dahin unbekannte Geisteskrankheit litt. Da er aber aufgrund seiner Fähigkeiten als Jedi im Zusammenspiel mit der Krankheit eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstellte, wurde entschieden, dass Valin Horn in Karbonit eingefroren werden sollte. Er sollte nur aus dem Karbonit aufgetaut werden, wenn das Gericht einen Test zur Beurteilung seiner Gesundheit fordern würde, außerdem mindestens zweimal pro Standardjahr zusätzlich zu den medizinischen Tests. Dieses Urteil löste starke Empörung im Gerichtssaal aus und auch die Verteidigung protestierte, da dies ihrer Meinung nach gegen Valins Rechte verstieß. Der Saal konnte nur mithilfe eines für die meisten Spezies schmerzhaften Geräusches wieder beruhigt werden. Das Urteil stieß vor allem bei Mitgliedern des Neuen Jedi-Ordens auf starke Kritik.
Quellen[Bearbeiten]
- Das Verhängnis der Jedi-Ritter – Der Ausgestoßene (Kapitel 16)