Order 4
- „Im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Obersten Befehlshabers (Kanzlers) geht das Kommando über die GAR an den stellvertretenden Senatsvorsitzenden, bis ein Nachfolger ernannt oder eine alternative Autorität, wie in Abschnitt 6 (iv) angeführt, gefunden ist.“
- — Wortlaut der Order 4 (Quelle)
Die Order 4 war eine der Notstandsverordnungen der Großen Armee der Republik. Niedergeschrieben war dieser Befehl in der Notstandsverordnung der Großen Armee der Republik: Befehlseinweisung, Order 1 bis 150, GAR-Dokument BO(KS) 56-95. Er erklärte den weiteren Verlauf, wenn der Fall der Arbeitsunfähigkeit des Obersten Kanzlers der Galaktischen Republik eintreten würde.